BLAUER EU-HEIMTIERPASS
Ab dem 1. Oktober 2004 gilt ein
neues Gemeinschaftsrecht bezüglich der
Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen, die
innerhalb der Europäischen
Union in andere Länder reisen wollen. Die Europäische
Kommission hat bestimmt,
dass es einen für alle Länder einheitlichen
Paß geben muss.
Er ist im Gegensatz
zu den Ihnen bisher bekannten gelben Impfausweisen hellblau und
trägt auf jeder
Seite eine individuelle Registriernummer, in der Herkunftsland und
Impfpasshersteller
kodiert sind. Außerdem kann in diesen neuen
EU-Heimtierausweis bestimmte
Entwurmungs- und Zecken-Behandlungen, sowie besondere
Untersuchungsergebnisse
eingetragen werden, wodurch der Ausweis die Funktion eines
Gesundheitsausweises erhält.
Die wichtigsten Änderungen für Sie:
Gebührenpflichtiger neuer EU-Heimtierausweis
Dieser aufwendig zu produzierende Pass kann nicht
mehr
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ihr Tierarzt muss
den in der
Gebührenordnung festgesetzten geringen Betrag für das
Ausstellen dieses amtlichen
Dokumentes erheben.
Kennzeichnungspflicht:
Des weiteren kann dieser Ausweis
nur für eindeutig
identifizierbare und gekennzeichnete Tiere ausgestellt werden. Denn:
Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können,
d. h. das
Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar
und die
Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen sein. Vorgeschrieben
für
Mikrochips sind ISO-Norm 11784 oder 11785 - bei anderen, sehr alten
Standards muss der Tierhalter das Ablesegerät für
eventuelle Kontrollen
selber zur Verfügung stellen.
Einheitliche Reisebestimmungen für alle
EU-Länder (bis auf GB, IRL und SW)
Neben Angaben zum Tier und
seinem Besitzer muss der Pass wie
bisher den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier
über einen gültigen
Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland
stammende Tiere heißt dies,
dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und
längstens 12 Monate vor
dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist. Diese
Regelungen
bedeuten eine erhebliche Vereinfachung der Einreisebestimmungen
für uns alle.
Lediglich für Irland, Schweden und Großbritannien
gilt eine 5-jährige
Übergangsfrist, in der sie ihre schärferen
Anforderungen an den Tollwut
Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere
Bestimmungen
für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall
beibehalten dürfen.
Informationen dazu sind im Internet erhältlich.
Irland und Großbritannien: Pet Travel Scheme
Schweden: www.sjv.se
Voraussichtlich vereinfachte Bestimmungen für Schweiz
und Norwegen
Die EU hat eine
vorläufige Liste von Nicht-EU-Ländern
(s.g. Drittländer) erstellt, bei denen der Tollwutstatus dem
der EU-Mitglieder
entspricht. Für Reisen aus diesen Ländern (z.B.
Schweiz, Norwegen, etc.) in
die EU gelten gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliche
Reisen.
Für die Schweiz als wichtigem Transitland für
Urlauber ist davon auszugehen,
dass die EU-Regeln anerkannt werden.
Nicht-EU-Länder
Für Reisen in Nicht-EU-Länder (s.g.
Drittländer) gelten weiterhin
deren eigene Bestimmungen.