Im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) von Nordrhein-Westfalen ergeben sich für den Hundehalter unter anderem folgende Verpflichtungen bei der Anmeldung des Hundes:
Für die Anmeldung Ihres Hundes bei der Stadt gilt - bei entsprechender Größe und/oder Gewicht des Tieres (ausgewachsen größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg Körpergewicht) -, daß der Hundebesitzer
- erstens eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen haben muß,
- zweitens muß der Hund unverwechselbar gekennzeichnet sein. Hier schreibt das Landeshundegesetz die einmalige Kennzeichnung mit einem Transponder (Mikrochip) vor. Dieser etwa reiskorngroße Transponder enthält einen Zahlencode und wird dem Hund im Bereich zwischen Schulter und Ohr auf der linken Halsseite unter die Haut injiziert (keine Narkose nötig, nicht schmerzhafter als eine Spritze). Die Nummer kann mit Hilfe eines speziellen Lesegerätes durch die Haut abgelesen werden,
- drittens müssen Sie als Hundebesitzer der Stadt Ihre Sachkunde nachweisen.
Akzeptiert werden von der Stadt entweder
- eine mehr als dreijährige Hundehaltung (bei entsprechender Größe und/oder Gewicht des Tieres) vor Inkraftreten dieses Gesetzes,
- Jagdscheininhaber oder Personen mit erfolgreicher Jägerprüfung
- Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht, Haltung oder Handel mit Hunden besitzen
- Polizeihundeführerinnen / Polizeihundeführer
- Tierärztinnen / Tierärzte.
Falls keiner dieser Punkte auf Sie zutrifft, bieten wir Ihnen einen von der Stadt und der Tierärztekammer anerkannten "Kurs" an, wo wir Ihnen nach einem etwa einstündigen Gespräch die Sachkunde ebenfalls attestieren dürfen und können.
Diese "Sitzung" findet ein Mal im Monat in unseren Praxisräumen statt. In der Regel ist dies der erste Samstag im Monat ! - Beginn 10.00 Uhr Ende 11.00 Uhr -
Ausnahmen sind möglich, daher ist eine kurze verbindliche Anmeldung von Ihrer Seite auch zwecks Planung und Organisation nötig und gewünscht !!
Der Hund darf zu Hause bleiben, also OHNE Hund !"
- Für Hunde, die ausgewachsen kleiner und leichter sind, sind die oben genannten Voraussetzungen zur Anmeldung nicht nötig.
- Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmte Rassen bestehen weitergehende Verpflichtungen, die beim Tierarzt oder der Stadt in Erfahrung gebracht werden können.